Störungen des Saugens von Säuglingen können zu einer verringerten Nahrungsaufnahme und als Folge zu Gedeihstörungen u.a. Auffälligkeiten führen.
Durch funktionseinschränkende Bänder im Mund kann es zu verringerter Nahrungsaufnahme, Störungen beim Stillen u.v.m. kommen.
Eine besondere Stellung der Schluckstörungen bezeichnet die kindliche Schluckstörung. Häufig ist der Schluckablauf von Geburt an durch angeborenen Erkrankungen gestört.
Menschen mit Neurodiversität lernen Sprache anderes, als neurotypische Personen. Ich unterstütze den Spracherwerb mit dem Konzept des frühkindlichen Lesens.
Fütterstörungen äußern sich durch Ess- und Trinkproblemen bei Säuglingen und (Klein-) Kindern. Das Kind zeigt Schwierigkeiten ausreichend Nahrung aufzunehmen.
Auf Grund von Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder anderen Ursachen, kann es zu einer Schluckstörung kommen. Aspiration und Lungenentzündung können Folgen sein.
Deine Vorteile bei Milch und Mut
Wissenschaftlich fundiert
Durch ständige Weiter- und Fortbildungen bekommst du bei mir jederzeit eine wissenschaftlich fundierte Behandlung geboten.
Bedürfnissorientiert
Du und deine Kind stehen im Vordergrund. Ich biete dir nicht die eine Lösung die auf alles passt. Wir schauen gemeinsam, was ihr benötigt.
Ganzheitlich
Ein Netzwerk aus Ostheopathen, Zahnärzten und Physiotherapeuten ermöglicht es ganzheitlich zu arbeiten und individuelle Betreuung anzubieten.
Persönlich
Eine Behandlung auf Augenhöhe hat für mich oberste Priorität. Euch Eltern, aber auch dem Kind gegenüber.
Alltagsnah
Ich orientiere mich bei einer Behandlung nah an eurem Alltag. So können Themen aus der Behandlung leichter übernommen und gefestigt werden.
Umfassend
Wir schauen individuell, welche Zeit und Ressourcen ihr als Familie habt und benötigt. Durch die Möglichkeit der privaten Behandlung sind uns keine zeitlichen Vorgaben gegeben.
Häufig gestellte Fragen
Der Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Kieferorthopäde, HNO, Neurologe,…) stellt für die Behandlung eine Heilmittelverordnung aus.
In der Regel werden die Therapien in der Praxis deiner Wahl durchgeführt.
In Einzelfällen ist es jedoch auch möglich, aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit, die Therapie als Hausbesuch verordnet zu bekommen. Hierfür muss der verordnende Arzt das entsprechende Feld auf dem Verordnungsblatt ausfüllen.
Danach solltest du umgehend deinen Termin vereinbaren. Bei mir kannst du dieses ganz einfach online erledigen.
JETZT TERMIN BUCHEN
Ich habe mich auf den Bereich der (frühkindlichen) Ernährungsstörungen spezialisiert. Eine Übersicht über meine Behandlungsschwerpunkte findest du hier.
Ja. Die logopädische Behandlung ist nur auf ärztliche Anordnung möglich. Ein Rezept ist also vor jeder Behandlung erforderlich. Im Rahmen der Privatpraxis können sowohl privat Versicherte, als auch Selbstzahler logopädische Beratung und Diagnostik wahrnehmen. Auch als Selbstzahler wird eine logopädische Verordnung (Privatrezept) benötigt.
Auch als Privatpatient oder Selbstzahler benötigst du für die logopädische Behandlung eine gültige Verordnung von deinem behandelnden Arzt! Bitte vergewissere dich im Vorfeld, wie viel von den entstehenden Kosten für eine
Heilmittelbehandlung von deiner Krankenkasse bzw. von der Beihilfe übernommen werden und was du selbst zu tragen hast, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Dein Patientenwohl in Verbindung mit einer optimalen Behandlung und dem schnellstmöglichen
Therapieerfolg stehen für mich im Vordergrund. Dies erreiche ich durch permanente interne und
externe Weiterbildungen und gewährleiste somit den hohen Anspruch an meinen Qualitätsstandart.
Zu Beginn deiner Behandlung schließen wir mit dir einen Behandlungsvertrag auf Grundlage der GebüTh. Hier findest du meine aktuellen Preise.
Freiberuflich tätige Logopäden, Stimm-, Sprech- und Sprachheiltherapeuten, Ergo- und
Physiotherapeuten sowie Podologen haben keinen gesetzlichen oder berufsständischen Rahmen in der Gestaltung von Privatpreisen. Dennoch muss die Preisgestaltung für den Patienten nach dem Patientenrechtegesetz nachvollziehbar und einsehbar sein. Die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) stellt eine Orientierung und Hilfestellung für die
Ermittlung von Privatpreisen in allen Fachgebieten der Heilmitteltherapie (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) dar. Sie basiert auf den Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Therapiepraxen, aus Fachgutachten und Recherchen im Internet zum Beispiel über frei zugängliche Preislisten der Praxen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Preisstruktur von Therapiepraxen in der Regel an die bekannte und lang erprobte GoÄ (die Gebührenordnung für Ärzte) angelehnt ist. Die GebüTh folgt daher auchdiesem Konzept. Quelle: www.privatpreise.de)
Ja. Die logopädischen Behandlungen sind Leistungen des Heilmittelkataloges und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Viele private Krankenkassen zeigen sich bei der Abrechnung von therapeutischen Leistungen nicht sehr kooperativ. Kleinigkeiten werden als Argument genutzt, von Ihnen verauslagte Rechnungen nur teilweise oder gar nicht zu zahlen. Dies ist in den meisten Fällen ein Vertragsbruch der Krankenversicherung.
Aber man kann sich gegen ungerechtfertigte Rechnungskürzungen durch die PKV erfolgreich wehren:
Zeige deiner privaten Krankenversicherung die „Rote Karte“!
Ich möchte dich unterstützen und lange Diskussionen mit deiner PKV ersparen. Sollte deine PKV dir die Kosten für die logopädische Behandlung nur teilweise oder gar nicht erstatten, erhältst auf Anfrage von uns eine „rote Karte“. Auf dieser Karte befindet sich ein individueller Pin, mit dem du einen kostenlosen Prüfservice in Anspruch nehmen können. Nähere Informationen zum Ablauf findest du hier:
https://www.privatpreise.de/patienten/versicherung-zahlt-nicht/ablauf/
Bitte beachte,, dass deine Verordnung eine Gültigkeit von 10 Tagen hat – in dieser Zeit sollte zumindest die Anamnese (Erstgespräch) stattgefunden haben. Wenn du eine solche Verordnung für dich oder einen Angehörigen erhalten hast, vereinbare deshalb umgehend einen Termin mit mir.
Hier findest du Mich
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Wolfsangerstraße 79,
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